Donnerstag, 2. Juni 2016

Bürgerinitiative-Bischofsheim

         

    BISCHOFSHEIM  BÜRGERINITIATIVE                     Rettet das BÜRGERHAUS!

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AKTUELLE    INFORMATIONEN: 

02.11.2016 Zeit-und Massnahmeplan für die Modernisierung wurde im Bauausschuss beschlossen. (siehe Artikel Rüsselsheimer Echo) Klick hier:
Quelle: Rüsselsheimer Echo

07.09.2016  Ein wichtiger Schritt in Richtung Modernisierung wurde in der Gemeindevertretung am 07.09.2016 getan: Der Antrag der freien Wähler und der CDU für eine Feuertreppe wurde vom Parlament beschlossen. Artikel Rüsselsheimer Echo anklicken hier:
Bischofsheim Bürgerhaus

Als einen  ersten Schritt zur Korrektur der Pläne zum Abriss und Neubau des Bürgerhauses durch SPD/GRÜNE/GALB  hat die neue politische Mehrheitvon CDU und BFW den Stop aller bisherigen Planungen und die Prüfung der Modernisierung des Bürgerhauses in Verbindung mit einem neuen Gesamtkonzept in Angriff genommen. Hierzu gehört auch das Modell Bauschheim Bürgerhaus als Vereins Lösung. Siehe Artikel im Rüsselsheimer Echo: Anklicken!

Buergerhaus Bischofsheim




16.03.2016 Die Kommunalwahl im März 2016 brachte eine neue Mehrheit der Parteien der bürgerlichen Mitte (BFW und CDU) an die Macht - die u.a. mit dem Ziel angetreten war, keinen Abriss und Neubau, sondern eine Modernisierung des Bürgerhauses in Verbindung mit einem modifizierten Konzept zu realisieren!!! 
Diese Parteien haben erkannt, was die Bürger wollen und in einem formalen Bürgerbegehren dokumentiert haben! 

KEIN ABRISS UND NEUBAU sondern MODERNISIERUNG des Bürgerhauses in Verbindung mit einem modifizierten Gesamtkonzept ist jetzt die Zielsetzetzung!


Die bisherigen Abrisspläne des  Bürgerhauses von SPD/GALB/GRÜN hat die neue politische Mehrheit von CDU/BFW damit gestoppt und eine Änderung des Gesamtkonzepts mit dem Ziel Modernisierung  zum Ziel: Das Modell Bauschheim Bürgerhaus als Vereins Lösung ist ein gelungenes Beispiel:. Siehe Artikel im Rüsselsheimer Echo: Anklicken!

Buergerhaus Bischofsheim
14.07.2016 Stop der SPD/Grünen Abriss Pläne
Quelle:Ruesselsheimer-echo.de/lokales/ruesselsheim/Buergerhaus-Neubau-liegt-vorerst-auf-Eis;art57641,2111109


Begründung für eine Modernisierung statt eines Neubaus:


Ein Nachweis,  dass die kritische Wirtschaftlichkeitsgrenze für das Bürgerhaus im Falle einer Sanierung unter Berücksichtigung des vorhandenen Gebäuderestwertes und der Restnutzungsdauer erreicht ist, wurde trotz vieler Gutachten von SPD/GRÜN/GALB nicht vorgelegt!

Somit fehlt als wesentliche Entscheidungsgrundlage dieses Projekt die Alternative  Sanierung im Vergleich zu einem Neubau -  die wie üblich für Investitionen dieser Art - auf der Grundlage von  Facility Management Analysen getroffen werden! 

Die politische Betrachtung der SPD/GRÜN/GALB kommt einer Vermögensvernichtung von ca. 3 Mio Euro gleich und wird seit über 3 Jahren  mit der fehlerhaften  Argumentation geführt,  dass die Modernisierung 2/3 der Neubaukosten betrage! Dies basiert auf der grundlegend  falschen und laienhaften  Annahme: 

 Bei einem Neubau müssten sowohl die Vernichtung des Gebäuderestwertes als auch die Abbruchkosten und neuen Erschliessungskosten berücksichtigt werden um einen Vergleich machen zu können!

 Danach reduziert sich der Aussage auf ca. 40% Kosten der Modernisierung im Vergleich zu einem Neubau. Hinzu kommt,  dass es sich nicht um die gleichen Massen und Flächen sowie Bauqualitäten handeln würde! 

Immerhin handelt es sich um ein Investitionsvolumen von  ca. 8 Millionen Euro bzw. bei 50 Jahren mit Folgekosten von ca. 600.000 Euro im Kapital von einer Investition von rd. 48 Millionen Euro die von den Steuerzahlern/Bürgern der Gemeinde getragen werden müssen! Die Bürger sind bei einem Schuldenstand der Gemeinde von derzeit ca. 30 Millionen und einem Zuwachs von ca. 3 Millionen pro Jahr nicht länger bereit die Ausgabenwut der rotgrünen Kommunalpolitiker durch höhere Gebühren, Grundsteuererhöhungen (Immobilienabgaben) hinzunehmen, da dies sozial unverantwortlich ist! 

Ferner werden sowohl  die Grundsätze einer ordentlichen Haushaltsführung als auch die Förderungsbestimmungen für den Einsatz von  Förderungsmitteln verletzt.  Den Vereinen und späteren Nutzern wurde nichts über die Höhe der Mieten/Pachten gesagt, da ein neues Bürgerhaus dann kostendeckende Mieten erforderlich macht!
 Hier wird bewusst Schaden der Gemeinde zufügt  und das Vermögen der Gemeinde geschädigt, wenn  einseitig ein Neubau  durch die Gemeindevertreter beschlossen wird, ohne Alternativen untersucht zu haben.

 Die Bürgerinitiative „Rettet das Bürgerhaus hat hierzu bereits vor 3 Jahren eine umfassende Darstellung ins Internet gestellt und fachlich informiert und für ein Bürgerbegehren erfolgreich über 1.400 Unterschriften gesammelt!

Fazit: Die Bürger haben dies verstanden und sich bei den Kommunalwahlen 2016  zu den  Entscheidungen der rotgrünen Kommunalpolitiker geäußert und sie demokratisich abgewählt!

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-----------------------------------------------------------23.07.2015 Gemeindevertretersitzung

Ergebis: SPD/GALB/GRÜN haben den Abriss des Bürgerhauses  beschlossen !!!

14.07.2015-Sitzung KUBUS (Bauausschuss) um 19 Uhr in dem der Abriss des Bürgerhauses beschlossen werden soll!!! 


Ergebnis: SPD/GALB/GRÜN haben den Abriss beschlossen!



hier Link: Quelle: Artikel Mainspitze vom 16.06.2014
hier Link: Quelle: Echo Online

Leserbief in der lokalen Presse 07.07.2015

Abriss Bürgerhaus gegen den Willen der Bürger?


Die politische  Mehrheitsfraktion im Gemeindeparlament von Bischofsheim  SPD/GRÜN/GALB hat die Weichen für einen Abriss des Bürgerhauses gestellt! 

 Für dieses Investitionsvorhaben wurden  nach mehr mehr als 3 Jahren Vorbereitung weder eine komplette Untersuchung der vorhandenen Bausubstanz auf der Grundlage der Bauteile mit Massen nebst detaillierter Kostenschätzung unter Berücksichtigung des vorhandenen  Gebäuderestwertes von ca. 3 Millionen Euro) im Vergleich zu einem Neubau  noch ein vollständiger Finanzierungsplan nebst  Wirtschaftlichkeitsberechnung mit kompletter Darstellung der Folgekosten der Investionsplanung für den Zeitraum von 50 Jahren vorgelegt?

 Ein Nachweis,  dass die kritische Wirtschaftlichkeitsgrenze für das Bürgerhaus im Falle einer Sanierung unter Berücksichtigung des vorhandenen Gebäuderestwertes und der Restnutzungsdauer erreicht ist, liegt ebenfalls nicht vor! 

Somit fehlt als wesentliche Entscheidungsgrundlage dieses Projekt die Alternative  Sanierung im Vergleich zu einem Neubau -  die wie üblich für Investitionen dieser Art - auf der Grundlage von  Facility Management Analysen getroffen werden! 

Die politische Betrachtung der SPD/GRÜN/GALB kommt einer Vermögensvernichtung von ca. 3 Mio Euro gleich und wird seit über 3 Jahren  mit der fehlerhaften  Argumentation geführt,  dass die Modernisierung 2/3 der Neubaukosten betrage! Dies basiert auf der grundlegend  falschen und laienhaften  Annahme: 

 Bei einem Neubau müssten sowohl die Vernichtung des Gebäuderestwertes als auch die Abbruchkosten und neuen Erschliessungskosten berücksichtigt werden um einen Vergleich machen zu können!

 Danach reduziert sich der Aussage auf ca. 40% Kosten der Modernisierung im Vergleich zu einem Neubau. Hinzu kommt,  dass es sich nicht um die gleichen Massen und Flächen sowie Bauqualitäten handeln würde! 

Immerhin handelt es sich um ein Investitionsvolumen von  ca. 8 Millionen Euro bzw. bei 50 Jahren mit Folgekosten von ca. 600.000 Euro im Kapital von einer Investition von rd. 48 Millionen Euro die von den Steuerzahlern/Bürgern der Gemeinde getragen werden müssen! Die Bürger sind bei einem Schuldenstand der Gemeinde von derzeit ca. 30 Millionen und einem Zuwachs von ca. 3 Millionen pro Jahr nicht länger bereit die Ausgabenwut der rotgrünen Kommunalpolitiker durch höhere Gebühren, Grundsteuererhöhungen (Immobilienabgaben) hinzunehmen, da dies sozial unverantwortlich ist! 

Ferner werden sowohl  die Grundsätze einer ordentlichen Haushaltsführung als auch die Förderungsbestimmungen für den Einsatz von  Förderungsmitteln verletzt.  Den Vereinen und späteren Nutzern wurde nichts über die Höhe der Mieten/Pachten gesagt, da ein neues Bürgerhaus dann kostendeckende Mieten erforderlich macht!
 Hier wird bewusst Schaden der Gemeinde zufügt  und das Vermögen der Gemeinde geschädigt, wenn  einseitig ein Neubau  durch die Gemeindevertreter beschlossen wird, ohne Alternativen untersucht zu haben.

 Die Bürgerinitiative „Rettet das Bürgerhaus hat hierzu bereits vor 3 Jahren eine umfassende Darstellung ins Internet gestellt und fachlich informiert und für ein Bürgerbegehren erfolgreich über 1.400 Unterschriften gesammelt!

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16.06.2015 Sitzung Bauausschuss (Kubus) Streit im Bauausschuss (Quelle)


Artikel: Rüsselsheimer Echo vom 18.06.2015 (folgenden Link anklicken!)

27.01.2015 Sitzung Bauausschuss (KUBUS) Bestelltes Gutachten empfiehlt Abriss des Bürgerhauses, Kreis setzt die Gemeindevertreter unter Handlungsdruck durch Frist bis 30.03.2015


Die sogenannte Gutachterin trägt eine Präsentation mit Inhalten vor, die offensichtlich auf Vorgaben des Kreises (Landrat Will senior SPD) basieren und den Gemeindevertretern bisher nicht bekannt waren. Mit einer Frist von 4 Wochen versehen werden die angeblich demokratisch unabhängigen Gemeindevertreter unter Druck gesetzt und aufgefordert einem Grundstücksverkauf an den Kreis zuzustimmen um den Kreis eine Fläche für eine Schulmensa und ein Restaurant zu verkaufen. Das Papier der sogenannten Gutachterin geht von einem Abriss und Neubau des Bürgerhauses aus, Neubau der Ratssstube i.V. mit einem Restaurant für die Ausbildungswerkstatt des ASM und einem Neubau einer Schulmensa sowie einer Erweiterung der Kita und einem Neubau eines Familienzentrums. Zu den Kosten und der Finanzierbarkeit für die Gemeinde (Bürger)werden keine Aussagen gemacht, stattdessen wird auf den Verfall der öffentlichen Mittel aus dem Etat der sozialen Stadt verwiesen die schnell abgerufen werden müssen um nicht zu verfallen!  

Die rechtlich offene Frage warum das Gelände Theodor-Heuss-Schule nicht an die Gemeinde zurückfällt ist nicht geklärt. 

Damit wird klar, dass der Kreis sich an diesem Gelände durch einen Verkauf für Wohnungsgsbau zu Lasten des Vermögens der Gemeinde bereichern will.
 Die SPD/GRÜN/GALB  Fraktion unternimmt nichts um diese Vermögensnachteile zu Lasten der Gemeinde Bischofsheim  zu vermeiden!
 Gemeindevertreter Will SPD junior wurde am gleichen Tag Fraktionsvorsitzender nachdem Herr Rüggeberg von allen Ämtern zurück trat. 


Märchenstunde im Bauausschuss „Bischofsheims Neue Mitte mit zentralem Grün!“


Eine wirtschaftliche Betrachtungsweise der von der Politikmoderatorin vorgestellten Planungskonzeption  ergibt  folgendes Ergebnis:

1.    Der Kreis will von der Gemeinde eine Grundstücksfläche für ca. 1 Mio.  Million € im Attich erwerben um eine Schulmensa und ein Restaurant zu errichten. Damit wäre diese  Fläche auf Dauer  nicht  mehr im Vermögen  der Gemeinde. Diese Fläche könnte stattdessen  auch im Erbbaurecht an den Kreis vergeben werden.
2.    Abriss Bürgerhaus – ohne detaillierte Bauteiluntersuchung-der Bausubstanz mit einem noch vorhandenen Gebäuderest  von ca. 3 Millionen soll der vorhandene Restwert vernichtet werden und stattdessen einem, Neubau weichen!  Das dann kleinere Bürgerhaus  dürfte wirtschaftlich weder durch  die Gemeinde noch für die Vereine zu betreiben sein.
3.    Abriss Ratsstube stattdessen Ausbau und Erweiterung der vorhandenen Kita zu einem Familienzentrum – Kosten für die Gemeinde ca. 2 Mio. Euro.
4.   Die Fläche Theodor Heuss Schule im Wert von 3 Million € für die ein Rechtsanspruch der Gemeinde Bischofsheim besteht ginge auf Dauer aus dem Vermögen der Gemeinde verloren.  Die Realisierung der Verluste  für die Gemeinde betragen ca. 3 Million € während eine Verwertung durch den Kreis diesem Vermögensvorteile  zu Lasten der Gemeinde bringt, falls die Gemeinde nicht Ihre Rechtsansprüche an der Rückübertragung sichert!
5.   .Dieses vorgestellte neue  Gesamtkonzept  berücksichtigt primär die Interessen des Kreises und führt zu erheblichen Vermögensnachteilen der Bürger/Steuerzahler der Gemeinde Bischofsheim. Insofern  ist der sogenannte Blankoscheck der Ministerin für die soziale Stadt kritisch zu hinterfragen, da bisher weder ein Zeit-und Massnahmeplan noch eine Gesamtfinanzierung nebst Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgelegt wurden.

6.     Fazit:  Bei dieser Variante entsteht ein Vermögensverlust von ca. 6 Mio Euro  für die Gemeinde Bischofsheim ohne Berücksichtigung weiterer Kosten wie z.B. Abrisskosten, Kosten der neuen Erschließung, Stellplatzkosten etc.,
      Bei einer demokratischen Entscheidungsfindungen könnten  die Bürger zwar  in der nächsten Kommunalwahl über mögliche Alternativen entscheiden, da diese Projekte auch von Ihnen über höhere Steuern und Abgaben bezahlt werden müssen!


Die politischen Mehrheiten beabsichtigen aber trotz vorhandener 26 Millionen Schulden diese Projekte als ihre Leistung schnell zu realisieren! 



05.08.2014 Gemeindevertreter lehnen Eilantrag gegen den Kreis Gross-Gerau zur kostenlosen Rückübertragung an die Gemeinde ab 

Die Parteimitglieder der SPD/GRÜNEN/GALB verwenden immer noch den Begriff "Tausch bzw. Kauf des Grundstücks vom Kreis" gegen einen Teil des gemeindlichen Geländes im Attich,  obwohl es rechtlich um die unentgeltliche Rückbertragung des Grundstücks an die Gemeinde geht! Zu Unrecht würde über eine Million Euro Vermögen der Gemeinde Bischofsheim an den Kreis verschleudert, wenn durch politische Mauscheleien zwischen der örtlichen SPD/GRÜN GALB (Will jr.) und dem Kreis SPD Landrat (Will sen.) die wirtschaftlichen Interessen der Bischofsheimer Bürger missbraucht würden! 
Die Forderung der Bürger Bischofsheims lautet: Kostenlose Rückübertragung des Grundstücks an die Gemeinde durch den Kreis zur Vermeidung von ungerechtfertigter Bereicherung des Kreises zu Lasten der Gemeinde Bischofsheim! 

Quelle ECHO Mainspitze
Verkauf Theodor-Heuss Gelände

16.06.2014 Neue Gutachter & Politikberater sollen Entscheidung für Kommunalpolitiker vorbereiten 


 Der Bauauschuss (KUBUS) beschliesst das Planungsbüro Freischlad + Holz Darmstadt zur Unterstützung der Verwaltung und Kommunalpolitiker einzuschalten um eine neue Beratung, Analyse und Sichtung der vorliegenden Unterlagen vorzunehmen.
 Damit wird politisch erneut versuchen die SPD/GRÜNE die Thematik in der Diskussion zu halten. Ob damit alle in der zwischenzeit getroffenen Entscheidungen der Gemeindevertreter auf der Grundlage von bereits über 100.000 Euro entstandenen Beratungskosten reif für den Papierkorb sind bleibt offen!


20.05.2014 SPD FRAKTION wirft Fraktionsmitglied H.Doess aus der Fraktion raus!  


Der Gemeindevertreter H.Doess die rechtliche Klärung des ehemaligen "Theodor-Heuss-.Geländes" zur kostenlosen Rückübertragung vom Kreis Gross-Gerau an die Gemeinde - wie in diesem Blog schon seit 2 Jahren gefordert dafür wirft ihn die SPD aus der Fraktion raus! 

Die Bürgermeisterin SPD dagegen wollte das Gelände vom Kreis für Millionen abkaufen zum Nachteil der Steuerzahler der Gemeinde Bischofsheim und zum Vermögensschaden!

 Welches Verständnis von Demokratie hat  dieses undemokratische Verhalten der SPD Fraktion das eher an die politische Vergangenheit in dieser Gemeinde erinnert!  Gleichzeitig zieht die SPD bezüglich Flächensanierung Attich und Heus-Gelände am 20.05.2014 Ihren Antrag zurück : Quelle: siehe die beiden Links unten stehend:  

20.01.2014  GVE-SITZUNG Strategiewechsel

Nahezu alle SPD Anträge werden abgelehnt. Daher ändert die SPD ihre Taktik und beschliesst mit GRÜN/GALB zusammen Abriss Gaststätte Bürgerhaus, Neubau KITA auf dem Gelände der ehemaligen Theodor-Heuss-Schule.  
SPD/GALB-GRÜN täuschen damit  die Bürger weiterhin: Da der geplante Abriss des Bürgerhauses/KITA/RATSSTUBE d.h. Flächensanierung im Attich für 16 Millionen Euro zur Zeit politisch nicht durchsetzbar ist versucht die SPD erneut unter dem irreführenden und falschen Begriff "Städtebauliche Erneuerung im Attich" obwohl de fakto der Abriss vorgesehen ist - auf breiter Front- ihr Ziele scheibchenweise durchzusetzen!
Fachlich völlig falsch wurde jetzt beschlossen erst die Gaststätte des ASM abzureissen und auf dem Gelände der Theodor-Heuss-Schule, das die Gemeinde erst für 1 Millio kaufen muss eine KITA zu errichten! Das Gelände gehörte der Gemeinde, es wurde aber vergessen das Grundstück rückzuübertragen und soll nunmehr von der Gemeinde wieder zurück gekauft werden. Das Grundstück liegt in der Fluglärmschutzzone 1 ( Bebauung für KITAS nur durch Sondergenhmigung RP )und ist stark kontaminiert! Solch fachlich und unsinnige Entscheidungen führen zu der Annahme, das die örtliche SPD nicht mehr politikfähig oder völlig politikunwillig ist! Schilda läßt grüssen! Das ganze aber soll der Steuerzahler für min. ca 4 Mio bezahlen obwohl die Gemeinde ca 25 Millio Euro Schulden hat und allein die Zinsen z.Zt 1 Mio. pro Jahr betragen!  Über solch unsinnige Entscheidungen der SPD Fraktion und des Genosseen Will junior wundert sich sogar der SPD Landrat Will:



26.11.2013 Sitzung: 19 Uhr Palazzo

Ergebnis: SPD zieht Antrag für Vollsortimenter zurück!

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Presse: Entscheidung Gericht stoppt die Kommunalpolitiker klicken Sie hier:
 Quelle: Pressebericht Mainspitze vom 05.11.2013 und Link:    Echo-Online

Die BÜRGERVERSAMMLUNG am 13.11.2013 im Bürgerhaus wurde leider zu einer reinen politischen Veranstaltung. Nach 3 Stunden mit viel  Zahlen konnten die Bürger jeweils 1 Frage los werden! Landrat und Stellvertreter mischen sich in das örtliche Thema ein und versuchen Einfluss auf die Meinungsbildung zu nehmen! 

Seit 05.11.2013 hat die Gemeinde 2 Varianten des Gutachten der WEP GmbH & Co. KG Leipzig/Frankfurt auf Ihrer Homepage eingestellt. Es handelt sich dabei um 2 Varianten. In der Bürgerversammlung wurd eine abgestimmte Variante mit nunmehr  kleineren Nutz-Flächen eines Bürgerhauses und geringeren Kosten dargstellt!


ACHTUNG:  Die  am 04.11.2013  öffentlich vorgestellte 2. Variante des jetzt veränderten Konzepts durch die WEP geht  nun von geringeren Flächen und geringerer Kubatur für das Bürgerhaushaus aus und ist somit nicht für einen Vergleich zur Variante Moderinisierung geeignet.


 Hier finden Sie die beiden Varianten der WEP GmbH & Co., KG Frankfurt/Leipzig bitten jeweils anklicken:


WEP Präsentation

WEP Praesentation-31.10.2023

++++++++++++++++++ERGEBNIS des GUTACHTENS+++++++++++++++++++++++

 Bereits die Stellungnahme des von der Gemeinde beauftragten Büros WEP GmbH & Co., KG vom 31.10.2013 (siehe Homepage der Gemeinde) bestätigt beim Vergleich der 3 Varianten von SDP, GALB, BÜRGERBEGEHREN (siehe hierzu Seite 7), dass die vom Bürgerbegehren vorgeschlagene Variante um 1.460 Millionen Euro günstiger als die Neubauvariante der SPD ist und die Belastung für den Gemeindehaushalt von allen Varianten (SPD/GALB/BÜRGERBEGEHREN) die geringste Belastung ist. (Siehe S. 10 des Gutachtens)

Um den Bürgern alle aktuelle Fakten zu vermitteln, die wir nur in Bruchstücken/Teilinformationen während der öffentlichen Sitzungen  erhalten stellen wir Ihnen hier die jeweils die aktuellen Sachstände dar. 

Zwischen-Ergebnis der politischen Diskussionen:

  2. Sitzung des Bauauschusses am 04.11.2013 um 19 Uhr 30 Palazzo
Entscheidung: Gericht stoppt die Kommunalpolitiker Bürgerbegehren erstreitet Mitspracherecht! Politiker tauschen weitere Argumente aus!

Ergebnis der 1. Sitzung des Bauauschusse vom 29.10.2013 

Fakt 1Die Aussagen der Beratungsgesellschaft WEP GmbH & Co., KG am 29.10.2013 in Bischofsheim kommen zu einer Beurteilung der Darstellung  der Zahlen des Bürgerbegehrens die nicht richtig ist. Herr Dr. Kopp hat  anscheinend nicht erkannt,   dass die Zahlen der VARIANTE MODERNISIERUNG  seine eigenen Zahlen sind und kommt  infolgedessen in seiner Stellungnahme zu der von ihm vorgestellten Variante des Bürgerbegehrens daher zu falschen Schlüssen.  Das Bürgerbegehren hat in dieser Phase der Grobkostenschätzung für die Modernisierungsvariante  keine neue Zahlen für die Modernisierung  ermittel, sondern baut  um einen korrekten  Vergleich zu einer Grobkostenschätzung der Variante NEUBAU der WEP zu kommen auf den Zahlen der WEP  für diese erste Analyse auf. Um  vollständige und korrekte Zahlen für die Variante Neubau zu erhalten wurden ebenfalls die Zahlen der Grobkostenschätzung des Büros WEP verwendet. Diese Zahlen wurden aber zur Vervollständigung  um weitere wesentliche Kostenposition gemäß den Regeln der DIN 276 ergänzt. Nach dieser Ergänzung  ergibt sich für die Kosten im Rahmen der ersten Grobkostenschätzung eine Summe von rd. 17 Millionen Euro an Stelle der von der WEP genannten rd. 10 Millionen Euro für die Variante ABRISS/NEUBAU.  

Im Gegensatz zur Darstellung der WEP NEUBAU VARIANTE die auf unvollständigen Ansätzen basiert, will das Bürgerbegehren den Politikern  eine Entscheidungsgrundlage liefern, die zusätzlich auf einer finanzmathematischen Betrachtung basiert,  die ebenfalls bisher  von der WEP nicht geliefert wurde, die aber Grundlage jeder Finanzierung und Wirtschaftlichkeitsberechnungen bei solch komplexen Projekten sein muss. Die Berichterstatter konnten daher die Variante des Bürgerbegehrens nur aus der Sicht dieser Fehlinterpretation der Zahlen des Büros WEP darstellen, da die Problematik der erforderlichen Ergänzung der NEUBAU-KOSTEN gemäß DIN 276 bisher unberücksichtigt blieb. Das Bürgerbegehren zur Rettung des Bürgerhauses versteht sich für dieses Projekt als Risikomanager und wird es vom Beginn der Bauleitplanung, Grobkostenschätzung, Bedarfsanalyse, Raum-und Nutzungskonzept, Ausschreibung bis hin zur Beurteilung der weiteren Arbeitsschritte und Vorlage der Schlussabrechnung begleiten um die Bürger vorbehaltlos und  sachlich zu informieren was mit ihren Steuergeldern geschieht.


In der Sitzung bestätigt das externe Büro WEP GmbH & Co., KG somit faktisch die Aussagen des Bürgerbegehrens, dass die Zahlen des Bürgerbegehrens richtig sind, da die Zahlen des Bürgerbehrens sich ausschliesslich auf den Zahlen der  Grobkostenschätzung der WEP aufbauen, Sie wurden lediglich für die Variante  Neubau um die fehlenden Kostenansätze gemäß der DIN 276 ergänzt. Hieraus ergibt sich nach Vervollständigung der vorliegenden Grobkostenschätzung des Büros WEP  in der Beurteilung, dass die vergleichbaren Modernisierungskosten des Bürgerhauses  ca. 48% unter denen eines vergleichbaren Neubaus liegen. 

Hinzu kommt, dass die Initiatoren des Bürgerbegehren  den Politikern an Stelle reiner Kostenvergleiche aus Gründen des Risikomanagements zusätzlich die Kriterien einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise empfehlen! 

Ziel und Inhalt des Bürgerbegehrens nach § 8b HGO erweisen sich als richtig!   

 Durch die Bürgermeisterin (SPD)  wurden am 29.10.2013  neue Zahlen präsentiert, die  weder den Bürgern noch den Kommunalpolitikern vorher zur Verfügung gestellt wurden um prüfen zu können! Danach wurde nunmehr der umbaute Raum und die Nutzflächen nach Vorgaben der SPD Fraktion (siehe Stampes vom 26.10.2013) um 10% reduziert. Damit sind die Zahlen des Bestandes (Altbau) nicht mehr vergleichbar mit dem nun verringerten Baukörper für die Variante Neubau! 
Geringere Kubatur, geringere Nutzflächen bedeuten geringere Erträge für die Vereine, Nutzer als Folge! 

Eine Neuberechnung der kritischen Wirtschaftlichlichkeitsgrenze zwischen der Variante Modernisierung/ kleinerer Neubau werden wir den Bürgern darstellen, wenn wir die neuen Unterlagen zur Prüfung erhalten! 

-Wie sollen  ohne Transparenz  und Wahrheiten Entscheidungen getroffen werden ? 

-Wie glaubwürdig ist die Rathauschefin und welches Demokratieverständnis vertritt Sie,  wenn angeblich sogar Ihre eigenen Genossen die neuen Zahlen bisher nicht kennen? 
-Warum werden schon Verhandlungen mit Grundstücksinteressenten durch die Bürgermeisterin geführt, obwohl noch keinerlei Entscheidungsgrundlagen hierfür  vorhanden sind?
-Warum werden die Zahlen und  Informationen weder den Bürgern noch den Beteiligten und Betroffenen Bischofsheimern offen gelegt, obwohl das Baugesetzbuch ausdrücklich eine Beteiligung der Bürger am Planungsprozess bei städtebaulichen Entwicklungsmassnahmen verlangt?  

Zeichnet sich bei diesem Versteckspiel  hier bereits  die größte Grundstücksspekulation in Bischofsheim unter dem Begriff "Städtebauliche Erneuerung" ab?
-Wie anders soll sonst das Handeln der SPD Bürgermeisterin mit Ihrer Heimlichtuerei verstanden werden?


Positionen  der SPD  

In einer Hochglanzsonderausgabe des Stampes  orientieren sich die SPD-Genossen (trotz 10 Monate langer Vorbereitungszeit an den Interessen von Grundstücksspekulanten und nicht am Bürgerwillen und den wirtschaftlichen Interessen der Gemeinde!  Alle Argumente im Stampes sind Scheinargumente im Interesse Dritter und nicht der Bürger!!!!

  Ist die örtliche SPD und die SPD Bürgermeisterin so blind oder naiv nicht den Kern der Angelegenheit zu erkennen und beauftragt hierfür auch noch mit Steuergeldern ein Büro aus Leipzig/Frankfurt obwohl die im Unterauftrag hierfür tätige Architektin Adrienne Mittelstädt aus Ginsheim  kommt? 


- Im Kern des Ganzen geht es daher hauptsächlich um die Akquisition von Grundstücksspekulanten um ein attraktives innerörtliches Grundstück der Gemeinde in diesem Bereich zu erwerben.  Derzeit erreichen Investoren für solche innerörtlichen Grundstücke eine 5 mal höhere Rendite  für ihre Anlage in Grundstücken als für andere Kapital-Anlagemöglichkeiten. 


Soll die größte Grundstücksspekulation in Bischofsheim unter dem Deckmäntelchen "wir brauchen einen Einkaufsmarkt im Attich" ausgerecht von der SPD unterstützt werden? Hat die SPD schon mal was von Verdrängungswettbewerb gehört und ermittelt wieviel Arbeitsplätze/Steuer damit in Bischofsheim verloren gehen?

Unter dem Vorwand "wir brauchen eine Einkaufsmöglichkeit" an dieser Stelle im Ort unterstützt die SPD/GRÜN/GALB - ohne es zu erkennen, dass damit ortsfremde Investoren mit gemeindlichen Grundstücken für spekulative Kapitalanlagen ein riesiges Geschäft ohne Risiko machen und zahlt sogar die sogenannten Projektententwickler für solche Studien  ! 
Wie soll z.B. sichergestellt werden wenn nach Verkauf des letzten Tafelsilbers der Gemeinde die Investoren u.a. zwar mit Betonfertigteilen einen Einkaufsmarkt errichten - aber nach einigen Jahren unter dem Vorwand nicht rentabel wieder schliessen und dann dort Luxus Eigentumswohnungen errichten um eine noch höhere Rendite zu erzielen?   

Den Bürger die volle Wahrheit und die konkrete Finanzierung und Folgekosten  darzustellen scheut  sich die SPD/GRÜN/GALB Fraktion bisher! 




STELLUNGNAHME von GRÜN/GALB 

Die örtlichen GRÜNEN/GALB beurteilen  das vorgestellte Konzept  realistischer als zu erwarten war, aber mit Prioritäten die aufhören lassen! 

Erstaunlicherweise setzen sie sich für ein Parkdeck und einen ABRISS/NEUBAU des Bürgerhauses ein,  das unter den Kriterien der Nachhaltigkeit des Bauens im Bestand eigentlich ökologisch, betriebswirtschaftlich, volkswirtschaftlich und städtebaulich nicht zu vertreten ist! Eine ökologische Beurteilung der beiden Varianten MODERNISIERUNG/NEUBAU fehlt leider bisher! 

Die Beurteilung dieser Variante zeigt ferner, dass sie sowohl ökologisch, betriebswirtschaftlich, aus Sicht der Folgekosten und bereits aus Sicht der Grobkostenschätzung die unwirtschaftlichste Variante ist.


 Vielleicht haben Sie sich aber noch nicht vertiefend mit den Folgen beschäftigt,  dass es sich bei dem vorgestellten Modell um eine eindeutige FLÄCHENSANIERUNG verbunden mit Abriss und  im Endergebnis eine weitere Nachverdichtung und Versiegelung weiterer Flächen des Gemeindegebiets erfolgt und eine ökologisch negative Flächenbilanz das Ergebnis ist! Hinzu kämen Folgeprobleme mit Verkehrsbelastung sämtlicher Bewohner in diesem Bereich und des Verlustes weiterer Geschäfte/Arbeitsplätze in der gesamten Schulstrasse deren Auswirkungen bisher weder untersucht noch genannt wurden?


Wir können uns nicht vorstellen, dass  die örtlichen GRÜNEN/GALB  so naiv sind um nicht den eigentlichen Hintergrund der Angelegenheit zu erkennen? 


Soll die größte Grundstücksspekulation in Bischofsheim aller Zeiten unter dem Deckmäntelchen "wir brauchen einen Einkaufsmarkt im Attich" ausgerecht von der Fraktion der GALB/GRÜNEN  unterstützt werden? Hat die Fraktion schon einmal etwas von Verdrängungswettbewerb gehört und untersucht wieviel Arbeitsplätze in Bischofsheim verloren gehen und wie sich eine Änderung des Einkaufsverhaltens dies auf den innerörtlichen Verkehr auswirkt?

- Es geht in der Sache hauptsächlich um die Akquisition von Grundstücksspekulanten um an ein attraktives innerörtliches Grundstück der Gemeinde in diesem Bereich heranzukommen. Derzeit erreichen Investoren für solche innerörtlichen Grundstücke eine 5 mal höhere Rendite für ihre Anlage in Grundstücken als für andere Anlagemöglichkeiten.Unter dem Vorwand "wir brauchen eine Einkaufsmöglichkeit" an dieser Stelle im Ort unterstützt die SPD/GRÜN/GALB - ohne es zu erkennen damit ortsfremde Investoren mit gemeindlichen Grundstücken für spekulative Kapitalanlagen und zahlt sogar die sogenannten Projektententwickler für solche Studien  ! 

Wie soll z.B. sichergestellt werden wenn nach Verkauf des letzten Tafelsilbers der Gemeinde die Investoren u.a. zwar mit Betonfertigteilen einen Einkaufsmarkt errichten - aber nach einigen Jahren unter dem Vorwand nicht rentabel wieder schliessen und dann dort Eigentumswohnungen errichten um eine noch höhere Rendite zu erzielen.    

Die Fakten, dass durch die sogenannte Neuordnung dann ca 80% der bisherigen Frei-Flächen versiegelt würden, die Umweltverträglichkeitprüfung, nachteilige Auswirkungen für das Kleinklima werden nicht erkannt! Höchst erstaunlich ist es, dass sich ausgerecht die GALB/GRÜNEN für ein zweigeschossiges Parkdeck einsetzen ohne eine Begründung hierfür zu liefern! Wo bleiben die Ziele der Verkehrsberuhigung?

Geht es den GRÜNEN dort um  Unterstützung für Grundstücksspekulanten und noch mehr Kommerz oder um Erhaltung und Nachhaltigkeit sowie die Ökologie?


 Der Ansatz in diesem Bereich als Hauptkriterium die Ziele Kinder, Bildung, Familie, Kultur mit Prioritäten bei der Entscheidung anzusehen ist aber gut!    



STELLUNGNAHME der CDU  

Laut Pressemeldung der Mainspitze vom 26.10.2013 S. 20 hier Link: Quelle: Main-Spitze            http://www.main-spitze.de/region/bischofsheim/13560384.htm

strebt die örtliche CDU "eine gebrauchsgerechte Sanierung des Bürgerhauses an, zuvor seien aber mehr Infos nötig." 

Die CDU hat das hinter dem vorgestellten  Konzept stehende beabsichtigte Grundstücksgeschäft  zu Lasten der Gemeinde erkannt, und vertritt nicht das Ziel hierfür das gemeindliche Tafelsilber zu verkaufen um Grundstücksspekulanten zu hohen Renditen zu verhelfen! Positionspapier der CDU Bischofsheim hier Link: Positionspapier CDU


 Erkannt wurde auch, dass laut GfK Kaufkraftindex für Bischofsheim weitere Gewerbeflächen einen Verdrängungswettbewerb verursachen würden, d.h. ein Markt vorhandener Vollsortimenter an anderer Stelle würde dann schliessen müssen, da die Kaufkraft/Umsatz fehlt!

STELLUNGNAHME der freien Wähler BFW 

Das Postitionspapier der BfW zum geplanten Flächensanierungskonzept und zum Abriss des Bürgerhauses  finden Sie unter folgendem Link:  Positionspapier BfW 

Die freien Wähler haben die  Hauptkriterium der Nachhaltigkeit des Bauens im Bestand erkannt  und bestätigten, dass es wirtschaftlicher ist,  das Bürgerhaus zu modernisieren - da statisch-konstruktiv in Ordung. Nachhaltigkeit, Ökologie und Umweltkriterien wurden als Prioritäten benannt.
 Ferner ist der von dieser Partei vertretene Ansatz fachlich richtig, sich für eine derartige umfassende städtebauliche Konzeption Zeit zu lassen und nach Prioritäten vorzugehen, da diese umfassenden städtebaulichen Eingriffe und Änderungen weitere detaillierte Untersuchungen und den offenen demokratischen Dialog mit den Bürgern im weiteren Planungsprozess erforderlich machen. 

Die Partei hat auch die Absichten und Ziele erkannt, dass die Grundstücke der Gemeinde ein kostbares Gut sind und nicht an Spekulanten zur Erzielung höherer Rendite verkauft werden dürfen.  




VORBEMERKUNG & ZIELE DER BUERGERINITATIVE

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Noch ist genügend Zeit für alle Beteiligten/Betroffenen und steuerzahlenden Bürger unserer Gemeinde um Offenheit und Transparenz in das Planungsverfahren einzubringen um das größte Bauprojekt der Gemeinde seit Jahren  zu stoppen,  das Kommunalpolitiker mit Macht durchsetzen wollen! Bisher sind ausser den Planungs-Vorbereitungskosten für ein externes Projektmanagement und Architektenbüro noch keine Millionen Euro in den Sand gesetzt! 

 Noch sind die Grundstücke der Gemeinde in diesem Bereich (Tafelsilber) nicht an Spekulanten verkauft worden um das Geschäftsmodell des größten Sortimenters in Deutschland auch hier am Ort umzusetzen! 


- Mit dem Ziel dieses Geschäftsmodells "Verdrängungswettbewerb im Handel" werden zur Zeit in ganz Deutschland den Kommunen interessante Angebote gemacht um an innerstädtische Grundstücksflächen zu kommen, die dann in wenigen Jahren  mit hoher Rendite wieder weiter verkauft werden. Infolge steigender Grundstückspreise von ca. 4% pro Jahr  im Rhein-Main-Gebiet erzielen die Grundstücksspekulanten hierdurch eine höhere Rendite als bei sonstigen Kapitalanlagen die teilweise über 20% in 5-6 Jahren allein schon durch den Grundstückankauf liegt.  Nach wenigen Jahren werden diese Grundstücke mit hoher Rendite wieder mit Ziel teure EIgentumswohnungen zu errichten weiter verkauft!  


Den Vermögens-Nachteil hat die Gemeinde! Das Bürgerhaus hat laut Haushaltsplan der Gemeinde noch einen Restwert bis zum Jahr 2057 und beträgt ca. 3 Millio. Euro! Bei Abriss bedeutet dies ein Vermögensverlust von 3 Millionen Euro für die Gemeinde!


 Diese Vollsortimenter zahlen im Endergebnis aber örtlich kaum noch Gewerbesteuer - dafür gehen die kleinen Geschäfte und Arbeitsplätze am Ort verloren. 


Unterm Strich ein  erheblicher Verlust von Steuern für die Gemeinden!


Soll das BÜRGERHAUS, die KITA, die Gaststätte abgerissen werden, um  einen Parkplatz und einen Supermarkt zu errichten zum Vermögens-Nachteil der Gemeinde?

Für die betroffenen Bischofsheimer Bürger würde als Ergebnis ein kleineres Bürgerhaus als Bonbon übrig bleiben!


Eine solide Finanzierung und der Nachweis der Folgekosten für die Bürger  dieses Spielzeugkasten der Mehrheitspartei ist völlig offen!


 Im Endendeffekt müssen die Bürger das bezahlen was die Poltiker da einfädeln!


- Das Verkehrsproblem im Attich würde sich hierdurch verschärfen. 

- Parken Supermarkt und Besucher Bürgerhaus kollidieren,
- Gefährdung Verkehr Schulkinder
- Anfahrt Gewerbebetriebe im Attich problematisch, 
- Geamte Änderung des Ziel-und Fremdverkehrs in der Gemeinde,
- Sollen Lastwagen und Zulieferer des Supermarkts durch den Attich fahren?

- Wer zahlt die neue Erschliessung die Anlieger über eine neue Satzung?


 - Viele örtlichen Geschäfte, Handwerker, Arbeitsplätze geraten wirtschaftlich durch den Vollsortimenter in wirtschaftliche Schwierigkeiten!

Die Nachbargemeinde Raunheim  hat bereits hinreichend Erfahrung mit diesem Geschäftsmodell gesammelt: Unterm Strich kein Cent Gewerbesteuer für die Gemeinde, Grundstück weg, Folgekosten zahlt die Gemeinde. Bei den restlichen Flächen ist man jetzt vorsichtiger geworden - sie werden nur nach an kleinere Firmen veräußert die auch der Gemeinde Steuern bringen!  


Die gesamte Aktion der Parteien als "städtbauliche Entwicklungsmaßnahme" zu bezeichnen ist von Anfang an irreführend,  da hierfür zunächst nach der gesetzlichen Definition vorbereitende Untersuchungen, der Nachweis für das Vorliegen von funktionalen und strukturellen Mängeln, eine Satzung über die förmliche Festlegung und die Beteiligung der Bürger beim Planungsprozess hätten erörtert werden müssen. Dies ist aber bis heute nicht der Fall obwohl wir in einem Rechtsstaat leben und die Gemeindeorgane Gesetze lesen können müßten!     


-Kommunalpolitiker aus allen Fraktionen sprecht daher mit Euren Bürgern / Wählern und trefft keine voreiligen Fehlentscheidungen an "RundenTischen"  hinter verschlossenen Türen ohne die erforderliche Beteiligung der Bürger/Steuerzahler dieser Gemeinde. 

-Betrachtet diese Aktion als Aufruf und Diskussionsvorschlag -jenseits von Fraktionszwängen und ideologischen Blockaden,  da es gerade bei diesem Projekt auch andere Lösungsalternativen gibt als den beabsichtigten Totalabriss und damit die Verschleuderung von Steuergeldern!  

VERLUSTE für die GEMEINDE:

1. Grundstücksringtausch 
    Verkauf Grundstück Bürgerhaus      ca.   1.553 Mio Euro 
    Verkauf an Kreis Schulmensa            ca.      500 Mio Euro
    Verlust aus Grundstückverkäufen:   ca.   2.053 Mio Euro

     Kauf Heuss-Gelände vom Kreis        ca.   1.000 Mio Euro
     Euro Beseitigung Kontaminierung   ca.      500 Mio Euro
   
Netto Verlust Bodenordnung:                 ca.     553 Mio Euro

2.  Verlust durch Gebäuderestwertvernichtung Bürgerhaus im Falle Neubau Grundstückswert HHPlan Ansatz            ca.  3.000 Mio Euro

3. Gesamtverlust Bodenordnung:           ca. 3.553 Mio Euro

3. Weitere Verluste durch erforderliche neue Erschliessungsanlagen (Kanalerweiterung, Strassenführung, Schaffung von Baurecht) ca.  2.000 Mio Euro.

4 Geschätzter Verlust für den Gemeindehaushalt an Gewerbesteuer, Einkommenssteuer durch Verdrängungswettbewerb der kleineren Geschäfte, Arbeitsplätze am Ort (siehe Auswirkungen in den Nachbargemeinden) ca. 447 Mio Euro.

Geschätzter Gesamt-Verlust am Vermögen Gemeinde:                      Stand 2013 ca 6.000 Mio Euro

Gesamt-Verlust im Falle der Variante "Neubau" eines kleineren Bürgerhauses nach 40 Jahren, da unrentierlich ca. 50 Mio Euro (Vollständiger Finanzplan mit G&V Rechung nach Baldwin) für die Gemeinde!

1. Finanzierungskosten   
2. Betriebskosten  
3. Instandhaltungskosten 
4. Verwaltungskosten 

Hinzu kommen weitere erhebliche Verluste infolge Wegfall von Gewerbesteuern, Einkommenssteuern  etc.,.

  
Bevor im blinden parteitaktischen Aktionismus Anträge gestellt werden und hierdurch mit politische Mehrheiten erneut die legitimen demokratischen Rechte und Bürgerinteressen durch Kommunalpolitiker verletzt werden (wie am Beispiel Bürgerinitiative  IG STEG) ist es sinnvoll, öffentlich das Fachgespräch mit den Bürgern, örtlichen Architekten, Handwerkern über die Fakten, Hintergründe, die Rahmenbedingungen und die Gesamtkonzeption zu führen! 


Ziel der Aktion:  Durchführung eines Bürgerbegehren mit anschliessendem Bürgerentscheid gemäß § 8b der HGO  mit dem Ziel die Bürger über eine Modernisierung der vorhandenen Gebäudesubstanz oder einen Neubau entscheiden zu lassen!  

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10 Fakten als Diskussions-Grundlage  

1. Auf dem Grundstück der ehemaligen "Theodor-Heuss-Schule" ist laut Vorgaben des Regionalverbandes Rhein-Main, in dem die Bürgermeisterin auch Mitglied ist, die Errichtung eines Kindergartens aufgrund der Festlegungen des Flächennutzungsplanes überhaupt nicht möglich! (Vgl. Hierzu auch Einschränkungen infolge Fluglärm (Tag-Schutzzone 2, wonach gemäß § 5 FluLärmG in diesem Lärmschutzbereich keine schutzbedürftigen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten etc., errichtet werden dürfen siehe auch KITA Richtlinien!)
Sowohl die Anpassung des Flächennutzungplans als auch ein neuer Bebauungsplan sind Planungsvorausetzungen für die beabsichtigte Flächensanierungspläne von SPD/GALB/GRÜN. Dies setzt die Offenlegung aller Planungen, Anhörung der Bürger und Beteiligung der Bürger nach den gesetzlichen Bestimmungen voraus!
Siehe hierzu Link: http://www.region-frankfurt.de/media/custom/2033_582_1.PDF?13180227518
2. Hinzu kommt, dass dieses Grundstück von der Gemeinde Bischofsheim gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen zwischen dem Kreis Gross-Gerau  und der Gemeinde Bischofsheim gemäß Heimfallrecht 2 Jahre vor Ablauf an die Gemeinde Bischofsheim ohne Kosten hätte zurück gefordert werden können.
 Warum hat die Gemeinde dieses Rückübertragungsrecht nicht wahrgenommen?
 Warum soll die Gemeinde dieses Grundstück nun zurück kaufen, für das ihr bei Wahrnehmung ihrer Rechte keine Kosten entstanden wären?

 Nach aus dem § 141, Abs. 3 Hess.Schulgesetz sowie dem Beschluss des Hessischen VGH AZ 7 TG 1963/95 vom 24.11.1995 sowie des Urteils des VG Giessen, AZ 7 K 353/11, GI vom 05.02.2013 eine eindeutige Rechtsposition nach der Sie innerhalb 1 Jahres nach Umwidmung eine unentgeltliche Rückübertragung fordern kann. Dieser Verpflichtung ist der Kreis bis heute noch nicht nachgekommen, weil die Gemeinde Bischofsheim nicht tätig wird. Ein Tausch der Grundstücke mit dem Kreis ist rechtlich nicht erforderlich, sondern die Rückforderung nebst Schadensersatz! Hinzu kommt, dass der Kreis auch auf dem Grundstück Mangold-Schule eine Schulkantine errichten kann es ist genügend Platz vorhanden. Im übrigen zahlt die Gemeinde Bischofsheim jährich eine sehr hohe Schulumlage warum soll sie das Grundsstück zu Lasten der Gemeinde dem Kreis überlassen?
3. Das Grundstück dürfte durch jahrzehntelange Nutzung vor der Bebauung mit einer Schule als Mülldeponie der Gemeinde stark kontaminiert sein - hier helfen keine Forderungen nach Probebohrungen bzw. Untersuchungen die ohnehin vor jedem Kauf eine Selbstverständlichkeit sind, sondern Analyen der Fakten vor Kauf-  aber vermutlich nicht in Bischofsheim (siehe Kontaminierungsprobleme Bauhofgelände). Vgl. hierzu GIS-FIS und ALTIS des Hessichen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) und RP Darmstadt ! Akteneinsicht nach EU Recht!
4. Der Kreis Gross-Gerau als jetziger Grundstückseigentümer ist in der gesetzlichen Verpflichtung die möglichen Umweltbelastungen  unverzüglich untersuchen und zu beseitigen, bevor die Gemeinde prüft welche Nutzungsmöglichkeiten für dieses Grundstück gemäß den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes  überhaupt  zulässig sind! 
5. Falls Zusagen durch Bischofsheimer Kommunalpolitiker für das Grundstück "Bürgerhaus" bereits getroffen wurden speziell bezüglich einer Erweiterung des Seniorenheims oder des Neubaus von Gewerbeflächen wird dies jetzt eine Angelegenheit der Kommunalpolitik die städtebaulichen  Fehl-Entscheidungen der Vergangenheit nunmehr nicht noch zusätzlich auf Kosten der Bischofsheimer Bürger/Steuerzahler beseitigen zu lassen!
6. Die kommunalpolitischen Fehlentscheidungen der Vergangenheit ein Wohn- Quartier eines Neubaugebiets ohne Einkaufsmöglichkeiten und Infrastruktur auszuweisen dürfen nicht durch immense Mehrkosten einer unwirtschaftlichen Konzeption "Abriss-und Neubau des Bürgerhauses" korrigiert werden und können somit  nicht hingenommen werden! 
7. Die Kapitalisierung des Barwertes der Photovoltaikanlage bezogen auf die Restnutzungsdauer auf dem Dach des Bürgerhauses ist zu entschädigen!
8. Die vor wenigen Jahren aus Mitteln der "einfachen Stadterneuerung" für die Sanierung der KITA von ca. 300 Tsd EURO sind im Falle eines Abbruchs zurück zu zahlen!
 9. Die Kosten der Zwischenunterbringung/Verlagerung Arbeitsplätze der Ausbildungsgastätte sind im Falle eines Abbruchs durch die Gemeinde zu entschädigen. 
10. Ein Wegfall auch nur eines Teiles des ortsnahen gemeindlichen Sportplatzes bedeutet eine Verschlechterung der Infrastruktur gerade für Kinder und Jugendliche!



Dieses Bürgerhaus soll abgerissen werden!


Vorbemerkung: Im Bezug auf das NEUBAU-Projekt BÜRGERHAUS Bischofsheim wurden bereits umfangreiche Gutachten, eine Bereisung der  SPD Kreistagsfraktion    hier: klicken!                  (Siehe Presseartikel vom 24.07.2012 ) und zahlreiche politische Vorbereitungen sowie Fakten - wie den voreiligen und wirtschaftlich nicht notwendigen Abriss der Theodor-Heuss-Schule geschaffen ohne die eigentlich Betroffenen sowie die Steuerzahler "Bürger von Bischofsheim" in die Entscheidungsprozesse einzubinden.

 Hintergund- Information: Durch Versäumnis der Gemeinde Bischofsheim wurde die Inanspruchname des Heimfallrechts des Geländes  der "Theodor-Heuss Schule" 2 Jahre vor Ablauf des Vertrages vom Kreis an die Gemeinde nicht wahrgenommen, so dass der Kreis sich vergeblich - trotz Projektskizzen und Verhandlungen mit möglichen Investoren in seiner Eigenschaft als Grundstückseigentümer sich um einen Abriss und eine damit um eine bessere Vermarktung bis heute vergeblich bemüht hat! Alle sonstigen Initiativen der Gemeinde bezüglich möglicher Alternativen ( z.B. Ansiedlung eines Einzelhandels- Ökomarktes im Attich)  wurden in den vergangenen  Jahren bereits durch den Landrat persönlich verhindert.
-Der beabsichtigte Verkauf von Grundstücksflächen der Gemeinde an "Spekulanten" (unter dem Vorwand Gewerbe für Vollsortimenter) bedeutet im Ergebnis das "Tafelsilber" der Gemeinde zu verkaufen  und somit für die Zukunft  weiteren Flächen für Entwicklungsmöglichkeiten sich zu verbauen.
-  Alternativen wie der Neubau einer Schulkantine und der Kreisinteressen bezüglich einer Bebauung des ehemaligen Schulgeländes wurden sind politisch definiert und somit vermutlich zu politischen Vorgabe eines gewünschten Abrisses des Bürgerhauses, der KITA und der Ratsstube zu Lasten der Gemeinde Bischofsheim.  

 Sogenannte "Runde-Tische" der Bürgermeisterin und der Mehrheitsfraktion von SPD/GRÜN/GALB sind daher nur eine Alibi-Funktion um mit dem Vereinsring und sonstigen parteipolitisch beeinflussten Abnickern ein Projekte anzugehen das wirtschaftlich nicht tragbar ist   und somit der falsche Weg für  eine kleine Gemeinde wie Bischofsheim ist!

Inzwischen wird auch klar, warum Landrat Thomas WILL vor etlichen Jahren mit fragwürdigen Argumenten persönlich die Ansiedlung eines überregionalen Lebensmittelmarktes, der ökologisch und nachhaltig faire Lebensmittel im Sortiment führt, unter einem parteilosen Bürgermeister in den vergangenen Jahren im Attich persönlich  verhindert hat und damit sowohl die Erträge aus dem Verkauf des Grundstücks an den Investor für die Gemeinde, als auch eine attraktive ökologisch orientierte Architektur, die diesen Ortsteil aufgewertet hätte, durch parteiische Intervention und örtliche Macht-Demonstrationen mit seinen SPD Parteifreunden verhindert hat.

Eindeutige Ziele des Landrats, der sich permanent in die Lokalpolitik zu Lasten der Gemeinde und der Bürger einmischt: 
-Errichtung einer Schulkantine für die "Georg-Mangold-Schule",
- Erweiterung der Ausbildungsgastätte von der die Bischofsheimer nichts haben,
- Ersatz der Kita und Verlagerung in das vermutlich kontaminierte Theodor-Heuss Grundstück in Verbindung mit einem Grundstücksspekulanten oder Ramschdiscounter zu Lasten der Gemeinde und ihrer Bürger/Steuerzahler!

 Auf lokaler Ebene wird diese unüberlegte "Betonlobby-Projekte" von seinem Sohn Karsten Will (Student)  als SPD Ortsvereinsvorsitzendem  in Verbindung mit seinem fachlich inkompetenten Fraktionsvorsitzenden und Parteigenossen Gand alias Soliga   unterstützt!  


                                    Dieses Bürgerhaus Bischofsheim soll abgerissen werden!

Teure Alibi Gutachten wurden auf Kosten der Gemeinde bereits beauftragt, obwohl das Gebäude Bürgerhaus noch eine wirtschaftliche Restnutzungdauer von 50 Jahren hat und in den vergangenen Jahrzehnten  lediglich  nur unwirtschaftlich bewirtschaftet wurde! 
 Der Vergleich mit anderen Bürgerhäusern im Kreis beweist was machbar ist!

Das Thema Modernisierung oder Neubau des Bürgerhauses erfordert im Interesse alle Bischofsheimer Steuerzahler und Bürger eine detaillierte Analyse und umfassende Informationen und keine Entscheidungen der politische Betonfraktion (SPD), die sich ohne wirtschaftliche Betrachtungsweise Beton-Denkmäler zu Lasten der Bürger setzen will! 

 Schliesslich handelt es sich bei dem Projekt um eine unwirtschaftliche Flächensanierung und beabsichtigte Neuordnung von fast 5% der Gemeindefläche im südlichen Gemeindebereich mit erforderlicher Veränderung der Erschliessung, Schaffung des erforderlichen Baurechts und einem hierfür erfahreren Projektmanagement!

Die Herren WILL und Ihr Anhänger sollten im Interesse der Demokratie und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde aber nur das entscheiden, wozu die Bürger wirtschaftlich überhaupt in der Lage sind! 

Der Kreis ist unter dem Schutzschirm - durch ein Bürgerbegehren/Bürgerentscheid  hessischer Bürger haben wir in Hessen ein Haushaltssicherungsgesetz nach dem alle öffentlichen Instititutionen wie Gemeinden, Kreis, Land bis zum Jahre 2020 ausgeglichene Haushalte vorweisen müssen! 

Diese gesetzliche Verpflichtung und die Auflagen der Kommunalaufsicht zur Haushaltskonsolidierung gilt somit auch für Bischofsheim und bedeuten, dass die Gemeinde und Politiker pro Jahr im Sinne der Konsolidierung rd. 4,6 Mio Euro pro Jahr sparen müssen! Die Bürger werden dabei ebenfalls zur Kasse gebeten werden - die Überraschungen kommen noch! 

Unter diesen Rahmenbedingungen weitere Schulden von 7,8 Mio aufunehmen ist sowohl für die Kommunalaufsicht, den RP und die Banken als Kreditgeber ein Alarmsignal und ein Beweis, dass die Gemeinde Bischofsheim dann über jede Verschuldungsgrenze hinausgeht, die Konsolidierungsziele nicht erreicht und sich übernimmt!

Für die geplante Flächensanierung sind bisher im Haushalt der Gemeinde aber keine finanziellen Mittel vorhanden! 

Für Mittel aus der "einfachen Stadterneuerung" liegen keine  Zusagen vor. Hierfür müßten erst Mißstände und Mängel untersucht, Satzungen und die förmliche Festlegung beantragt und genehmigt werden. Dies ist bisher nicht der Fall!  Daher ist auch die irreführende Verwendung der klaren Anforderungen gemäß der Gesetzesdefinition "Städtbebauliche Entwicklungsmassnahme" durch die Gemeinde  irreführend.  Die Antragsfrist für das Programm "einfache Stadterneuerung" ist bereits am 30.10.2013 abgelaufen."Eine mögliche Fristverlängerung ist bis 30.01.2014 möglich, soweit qualifizierte Unterlagen vorgelegt werden! Die Mittel betragen aber lediglich 7% der Gesamtkosten! Warum also das Drängen der Bürgermeisterin 

Wäre die örtliche "WILL-aber-nicht-Kann SPD Politik" ein Familienbetrieb so wäre unsere Gemeinde längst pleite!

Diese KITA (vor wenigen Jahren saniert) soll abgerissen werden!





WIRTSCHAFTLICHKEITS-ANALYSE SANIERUNG ODER NEUBAU

ANALYSE UND BEWERTUNG DER VORLAGE DES BÜROS WEP GmbH & Co.KG Dresden, Leipzig etc., vom 28.11.2012 im Bauausschuss der Gemeinde Bischofsheim


Eine Analyse der Dokumentation der Untersuchung des Büros WEP Gruppe für Sanierung oder Neubau Bischofsheim Bürgerhaus, Ausbildungsrestaurant und  Kindertagesstätte zeigt, dass der Auftraggeber lediglich einen Kostenvergleich der beiden Varianten beauftragt hat und damit eine umfassende wirtschaftliche Projektanalyse mit Finanzierungsplan und Folgekosten für die Gemeinde  aufgrund der Konzeptlosigkeit und mangelhafter Vorgaben erstellen konnte! In Wirklichkeit handelt es sich  bei dem Projekt um eine Flächensanierung und Neuordnung von fast 3% der Gemeindefläche!

Das Fehlen jeglicher wirtschaftlichen Aspekte  und deren Folgekosten ist  für eine finanzschwache Kommune aber wichtiger als eine reine Kostenbetrachtung mit den Zielvorgaben einer städtebauliche Erweiterung des gesamten Areals und Flächenverwertung für neue Verkaufsflächen für Sortimenter, Erweiterung der Kreis Schulmensa bzw. Parkplätze für Altenheim Betreiber.

Untersucht wurden von den Architekten gemäß dem Auftrag der Gemeinde ausschließlich ein Kostenvergleich der Bruttogeschossfläche des bestehenden Bürgerhauses zu einem Neubau in gleicher Größe wie der Bestand ergänzt um Alternativen für eine Wohnbebauung bzw. Gewerbe und der Wahrnehmung der Kreisinteressen – vertreten durch den Landrat Will-  zur Erweiterung einer Schulmensa.

Schlussfolgerung: Es wurden ausschließlich die vorhandenen  Plandaten  bei der Kostenschätzung Neubau und Kostenschätzung Modernisierung in die Analyse aufgenommen und münden in eine Entscheidungsmatrix aus der sich der Entscheider die jeweilige Variante zurechtbasteln kann

Kern einer kritischen Beurteilung der Vorlage ist infolgedessen, dass  weder eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, keine Untersuchung der Finanzierung  noch eine Untersuchung der projektbezogenen Folgekosten herangezogen wurde, die im folgenden aber die Hauptargumentation dieser Untersuchung darstellt.

Vorbemerkung es ist davon auszugehen, dass der Auftraggeber, die Gemeinde Bischofsheim ausschließlich eine Kostenanalyse im Hinblick auf eine 


Kostenentscheidungs- Matrix als Kosten-Nutzen-Analyse Modernisierung- versus Neubau beauftragt hat, ohne eine Betrachtung der wirtschaftlichen Determinanten.

 Die Untersuchungen  dieser  Analyse   (in der Tabelle nachstehend detailliert wiedergegeben) übernehmen die im Bauauschuss der Gemeinde vorgestellten Daten der WEP , bei denen  bei einem Neubau von einer  Kostenschätzung von 13 Mio. Euro ausgegangen wird.

Diese Kosten sind jedoch nicht vollständig, da Kosten wie die Restwertvernichtung (3 Mio.), die fehlenden Ansätze für Abrisskosten (1 Mio.) und die fehlenden Stellplatzkosten (ca. 170x30.000= 5,1 Mio. Euro) sowie die Kosten der städtebaulichen Neuordnung (neue Erschließung Schulstrasse)  nicht berechnet berechnet wurden. Insofern ist der reine Kostenvergleich Modernisierung zu einem Neubau nicht möglich.

Erläuterung:
 Neubau Bürgerhaus 7.680.000 Euro
 Ausbildungsstelle Werkstätte 2.389.000 Euro
 KITA  2.105.000 Euro
Sonstige 827.000 Euro 
Summe 13 Millionen Euro

-Hinzu kommen die Abrisskosten von 1.043.000 Euro
-Grundstückskosten 1 Mio Euro
-Restwertvernichtungskosten des Wertes der vorhandenen Gebäudeteile 3 Mio Euro
-Entschädigung des Barwert der vorh. Photovoltaikanlage  ca. 200.000  Euro an den Eigentümer Riedwerke)
-Entschädigung an den Architekten (Urheberrechte) ca. 200.000 Euro.
.
 Vernachlässigt wurde bei der Untersuchung (Kostenanalyse)  vor allem, dass das bestehende Gebäude einen aktuellen Gebäuderestwert von ca. 3 Millionen  Euro hat,  so dass bei einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise die Gebäuderestwertvernichtungskosten von 3 Million in Ansatz zu bringen sind. 

Die Urheberrechtsproblematik des Architekten am bestehenden Bauwerk  und die erforderlichen Entschädigung bezüglich der Rechte am Bauwerk im Falle eines Abrisses wurden ebenfalls nicht berücksicht! (Kosten ca. 200.000 Euro)

 Ferner wurde nicht berücksichtigt dass der vorhandene Grundstückswert  (bei einem Bodenwert von 340 € pro Quadratmeter) mit ca. 1 Millio Euro in Ansatz gebracht werden muss.

Die Schaffung von ca.170 Stellplätzen, der Straßenumbau, umfassende Änderung der Erschließung  fanden ebensowenig Berücksichtigung wie die Entschädigung für die vorhandene Photovoltaikanlage der Riedwerke und deren Restwertkapitalisierung.

 Die Gesamkosten liegen somit bei einer wirtschaftlichtlichen Analyse bei ca. 17.044.000 Mio. Euro ohne,Grundstückskosten, Erschließung sowie Enschädigung für Rechte am Bauwerk sowie die Schaffung des Baurechts!


Fazit: D.h.  der reine Kostenvergleich zwischen  (siehe Modernisierung und Neubau) wurde durch das Büro WEP GmbH & Co. KG Leispzig/Frankfurt lediglich auf der Grundlage Länge mal Breite mal Höhe d.h. brutto Geschossfläche und umbauter Raum ohne sonstige Faktoren die für eine wirtschaftliche Analyse des Projekts maßgeblich sind für die Entscheidungsgrundlage ermittelt. 

Eine umfassende Wirtschaftlichkeitsanalyse zwischen den Alternativen Modernisierung oder Neubau mit detaillierten Fianzierungsalternativen liegt somit nicht vor - sondern lediglich ein unvollständiger Kostenvergleich!


Forderung:

Für eine praxisnahe  Projektanalyse , die auch einer Bank zur Finanzierung vorgelegt werden kann, wird  eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung unter der Berücksichtigung aller vollständigen Kostenfaktoren erforderlich.

D.h. in den Gesamtkosten und  in einer korrekten Kostenvorlage und Analyse der Kosten-Nutzen-Analyse des Büros WEP fanden bereits jetzt 8,4  Millionen EURO  keinen
Eingang in die Vorlage für die Entscheidungsträger.

Einer realistischen Projektfinanzierung ist im Gegensatz zu einem reinen Kostenvergleich eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung  zu Grunde zu legen die in den bisherigen Vorlage fehlt die sich aber wie folgt dargestellen  würde.

 Finanzierung:

Eine erste mögliche Finanzierung Analyse -  unter Berücksichtigung eines Zuschusses  des Landes  Hessen, die bis spätestens 31.3.2014 beantragt werden müsste, könnte wie folgt aussehen.  Als Zuschuss ist maximal von 1,2 Million auszugehen,  so dass insgesamt  noch 11.844 Mio. Euro  zu finanzieren wären. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung  würde sich wie folgt darstellen:

1. Verzinsung EK Grundstück  4 % 40.000 Euro p.a.
2. Tilgung                                    ca. 120.000  Euro p.a.
3. Hypothek                                ca. 240.000 Euro p.a.
4.Tilgung 1%                              ca. 120.000 Euro p.a.
5. AfA 1%                                   ca  118.000 Euro p.a.
6. Instandhaltungskosten 5 % - ca. 60.000 Euro p.a.
7. Betriebskosten 4 % -             ca. 48.000 Euro pa.a.
8.Verwaltungskosten 3 % -        ca. 35.000  Euro p.a.
9. Mietausfall                               ca. 11.000 Euro p.a.

Summe per anno  Euro ca. 792.000 Euro p.a.

 Bei einer kalkulatorischen Miete von  sechs Euro/qm Monat mit einem kalkulatorischen Ertrag von ca. 180.000  Euro p.a. würde  ein Fehlbetrag pro anno von ca.  612.000 Euro entstehen falls keine kostendeckende Miete gemäß der WB erzielt würde.

Bei 2,45 % Kapitalmarktzinsen bedeutet dies bei einer Kapitalisierung  dieses Verlustes (Unterdeckung) auf 50 Jahre ein Verlust für die Gemeinde  im Falle eines Neubaus von über 50 Millionen EURO. Dies gibt der Haushalt der Gemeinde Bischofsheim nicht her!

 D.h. ein Neubau bei unwirtschaftlichen  Mieterträgen oder keinen Erträgen (unter 6 Euro/qm/Monat)  würde in 50 Jahren wieder den 3 fache Betrag der Ursprungsinvestition zur Folge haben d.h. die Investition entspricht einem Totalverlust bereits  in 19 Jahren und ist wirtschaftlich nicht finanzierbar!

Die kalkulatorische Miete  für einen wirtschaftlichen Betrieb des Bürgerhause würde um eine Kostendeckung bei einem Neubau zu erreichen weit über  6  € pro Quadratmeter/Monat liegen..

Zusammenfassung: D.h. der Kosten-Nutzen-Analyse des Büros WEP fanden  6,6 Millionen € keinen Eingang.

Für die Entscheidungsträger einer  Projektfinanzierung ist im Gegensatz zu einem reinen Kostenvergleich eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung erforderlich.

Die Finanzierung eines Neubaus stellt sich somit für die Gemeinde bei dem derzeitigen Schuldenstand von ca. 25 Millionen auf dem Kapitalmarkt bei einer Vollkostenbetrachtung nebst Wirtschaftlichkeitsberechnung als sehr problematisch dar.

Betriebswirtschaftliche Analyse:

Mit Hilfe der Ermittlung der kritischen Wirtschaftlichkeitsgrenze nach der Annuitätenmethode lässt sich das Verhältnis der Modernisierungskosten zu den gesamten Neubau Kosten in Prozent realitätsnah ermitteln, um eine exakte finanzmathematische Entscheidungsgrundlage zu erhalten.

Erläuterung: Bei einer rein technischen Betrachtung des Kostenvergleichs ergeben die Kosten 36 % bei einem Kalkulationszinsfuß 5,5% und einer . Restnutzungsdauer des Altbaus von 50 Jahren Restnutzungsdauer Neubau 100 Jahre als kritische Wirtschaftlichkeitsgrenze (gemäß Annuitätstabelle) den Faktor 95.

Die Bereinigung der kritischen Wirtschaftlichkeitsgrenze bei einer wirtschaftlicher Betrachtungsweise und  unter Berücksichtigung der Mieterträge beträgt der Altbau Mieterträge kalkulatorische per anno ca. 93.000  Euro. Somit  entspricht die kalkulatorische Miete 3 Euro pro Quadratmeter. Neubau 186.840 Euro bei 6 Euro pro Quadratmeter und Monat.

Die Ermittlung der kritischen Wirtschaftlichkeitsgrenze nach der Annuitätenmethode ergibt sich aus dem Verhältnis der Modernisierungskosten zu den gesamten Neubau Kosten in Prozent. 

(Bestimmung des optimalen Ersatzzeitpunktes einer Immobilien-Investition)

FazitDas Verhältnis der Modernisierungskosten zu den gesamten Neubaukosten ergibt, dass  bei einer wirtschaftlicher Betrachtung der Ersatz bei 43 % der vergleichbaren Neubaukosten liegt. Somit ergibt die Ermittlung der kritischen Wirtschaftlichkeitsgrenze nach der Annuitätenmethode Methode eindeutig, dass es wirtschaftlicher ist zu modernisieren als einen Neubau zu errichten, vor allem da hierdurch weder die Betriebs-noch Verwaltungskosten geringer würden!

 Es ist sehr kritisch zu betrachten, dass bei einem Neubau ein Jahresverlust (Unterdeckung  von 612.000 Euro bereits bei einer Nutzungsdauer von ca. 19 Jahren einen Totalverlust der Investition 11.866.252 € im Falle der Neubauinvestition erreichen würde und somit wirtschaftlich nicht vertretbar ist , selbst wenn die Haushalt der Gemeinde dies hergeben würde.

Empfehlung: Es kann daher aus Wirtschaftlichkeitsgründen ausschließlich die Modernisierung in mehreren  Planstufen und Durchführungsabschnitten und Gewerken unter Einschaltung örtlicher  Betriebe empfohlen werden, die bei der bestehenden Gebäudesubstanz eine wirtschaftlichere Lösung darstellt.

Bewirtschaftungskosten

Selbst die Untersuchung der Bewirtschaftungskosten des jetzigen Bürgerhauses zeigt, dass mit Energiekosten von insgesamt 30.438 Euro (d.h. 3,25 Euro pro qm und Monat)  diese im Toleranzbereich liegen, wobei die Energiekosten des Bürgerhauses selbst um 2/3 niedriger sind  als in dem Restaurant und der KITA.

 Betriebskosten

Die Betriebskosten aktuell mit insgesamt 49.000 Euro p.a. (54,43 pro qm und Jahr) zeigen,  dass es sich bei den Kosten und Mängeln nahezu ausschließlich um unterlassene Instandhaltung handelt die bei einem Neubau bei gleicher mangelhaften Unterhaltung ebenso entstehen dürften.



Es stellen sich daher für die Bürger und Steuerzahler an die politisch Verantwortlichen folgende Fragen:

  • Warum wurde das Gebäude "Theodor-Heuss-Schule"  bereits vor Jahren abgerissen obwohl es noch eine wirtschaftliche Restnutzungdauer hatte und durchaus hätte umgenutzt werden können? Hier wäre Platz für Vereine vorhanden gewesen - selbst eine Konzeption eines örtlichen Architekturbüros war vorhanden! Wer hat dies verhindert und warum?
  • Das Grundstück "Theodor-Heuss-Schule" wurde seit über 100 Jahre in Bischofsheim von Bürgern und der Bahn als Deponie genutzt und dürfte stark kontaminiert sein!
  • Kindergarten oder sonstige Nutzungen sind ausgeschlossen solange kein Entsorgsgutachten und die Risiken bekannt sind!
  • Die Kosten der Altlasten sind weit höher als der Wert des Gutachtens des Verkehrswertes!!! Soll hier die Gemeinde durch den Kreis im Falle eines möglichen Kaufs geschädigt werden?
  • Eigentümer des Grundstücks ist der Kreis Gross-Gerau. Warum sollte die Gemeinde Bischofsheim dieses Grundstück mit bekannten Altlasten erwerben ? Art und Mass der baulichen Nutzung dieses Grundstücks ist somit Sache des Eigentümers, des Kreise Gross-Gerau und nicht der Gemeinde Bischofsheim!
  • Warum werden auf Kosten der Gemeinde für ein Grundstück des Kreises bereits teure Gutachten für die Verwertung im Auftrag und zu Lasten der Gemeinde Bischofsheim und ihrer Steuerzahler erstellt? 
  • Eine anteilige Förderung der Vorbereitungskosten aus Steuermitteln der Massnahme "Einfache Stadterneuerung  "An der Bahn" ist förderungsrechtlich u.U. nicht zulässig! (Sie AVV Hessen)
  • Warum soll die Gemeinde Bischofsheim eine Kantine für die Mangold-Schule auf ihrem Grundstück errichten für die der Kreis Kostenträger ist? Der Kreis ist heute bereits unter dem Schutzschirm - dies hätte zur Folge dass sogar das Mittagessen der Schulkinder (siehe Gesamtschule Ginsheim von den Bischofsheimer Bürgern zu zahlen wäre!) Warum wird der Bischofsheimer Haushalt bereits heute mit Kreis-und Schulumlage von 68% belastet obwohl Bischofsheim nichts zu verteilen hat und die Gebührenschraube bereits am Anschlag der Schmerzgrenze für die Bürger liegt! 
  • Warum soll die Gemeinde Bischofsheim Kostenträger für eine Ausbildungswerkstatt des Kreises Gross-Gerau sein, die keine nachhaltigen Mieterträge erbringt und in der kaum Bischofsheimer Jugendliche ausgebildet werden?
  • Warum soll ein bestehendes Bürgerhaus abgerissen werden das noch eine technische Restnutzuungsdauer von mindestens 50 Jahren hat (vgl. sonstige Bürgerhäuser wie Bauschheim etc.) statt eine nachhaltigen Ertragssituation zu erreichen die auch Investitionen für die unterlassene Instandhaltung sicherstellt?
  • Warum wurde kein termingerechten Anträge auf die Aufnahme in das Landesprogramm für dieses Projekt gestellt wenn man der Auffassung ist, dass dies förderungsfähig ist?
  •  Warum erklärt die SPD den Bürgern nicht klipp und klar die Wahrheit, dass man möglicherweise bereits Absprachen mit dem Betreiber des Altenheimes zur Erweiterung hat, bzw.  der Kreis sein u.U. belastetes Grundstück Theodor-Heuss-Schule auf diese Weise los werden will und dafür die völlig intakte Kita und das modernisierungsfähige  Bürgerhaus geopfert werden sollen?
  • Warum werden die Bürger so hinters Licht geführt und sollen dies auch noch alles bezahlen?
  • Sogenannte "Runde Tische" - wie dies von der fachlich unkundigen SPD Bürgermeisterin Ulrike Steinbach als Lösungen bei Entscheidungsunfähigkeit immer vorgeschlagen wird, sind reine Alibiveranstaltungen (siehe Thema Bürgerhaushalt), da die Vorgaben politisch und nicht fachlich und sachgerecht d.h. wirtschaftlich und fachlich qualifiziert erfolgen!

Flugblatt verteilt am 29.08.2013 



Bürgerinitiative zur Rettung des Bürgerhauses Bischofsheim 

Die Bürgermeisterin Steinbach SPD, die Mehrheitskoalition SPD/GALB/GRÜN planen  den Abriss und einen  NEUBAU eines BÜRGERHAUSES mit Schulkantine für den Kreis Gross-Gerau, Neubau einer KITA, NEUBAU einer Ratsstube.

Planungsaufträge für eine Voruntersuchung wurden bereits erteilt  ohne dass eine ergebnisoffene detaillierte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgelegt wurde. Bei den Zahlen des externen Planung-Büros,  das die Vorgaben der Verwaltung umgesetzt hat,  fehlen wesentliche Daten,  wie die Abbruchkosten, die Kosten des Gebäuderestwertes, der Restwertvernichtungskosten, Ermittlung der Kosten der Gründung, Bodenuntersuchung etc. Weitere Planungsalternativen ausschliesslich für einen Neubau wurden durch Architekturstudenten unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgestellt!

Eine detaillierte  Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit Ermittlung der kritischen Wirtschaftlichkeitsgrenze einer Modernisierung des Gebäudes im Verhältnis zu einem Neubau fehlen ebenso, wie eine detaillierte Finanzierung mit einem Vergleich der Betriebs-und Instandhaltungskosten der alternativen Modernisierung zu einem Neubau!
 Die Vereine wurden bereits am sogenannten „Runden Tisch“ unter Druck gesetzt mit den Argumenten „während einer Sanierung des Bürgerhauses könnt ihr die Halle nicht mehr benutzen“.

Die Bürger (Wähler) die von den bisher ca. 11 Millionen Euro Kosten des SPD Vorschlags nur im Hintergrund etwas gehört haben, wurden bisher nicht gefragt.

 Es ist daher Aufgabe dieses Bürgerbegehrens dieses undemokratische und fachlich nicht akzeptable Vorgehen zu untersuchen und rechtzeitig zu stoppen, bevor die Betonfraktion mit ca. 17 Millionen Schulden für ein derartiges Projekt den kommenden Generationen weitere Haushaltsbelastungen und Schulden auftürmt.

Wir sind gegen einen Abriss und die Zerstörung des Bürgerhauses. Eine behutsame und ökologische Modernisierung ist wirtschaftlicher und nachhaltiger! 
-Wenn der Kreis Gross-Gerau eine Schulkantine will, soll er diese auf eigene Kosten bauen!
–Ratsstube: Warum soll die verschuldete Gemeinde Bischofsheim bei der derzeitigen Arbeitsmarktsituation in der Unternehmen händeringend Auszubildende suchen noch mit Steuergeld junge Leute ausbilden von denen keiner aus Bischofsheim kommt?
–Warum soll die vor kurzem erst renovierte KITA abgerissen werden (Mittel der einfachen Stadterneuerung müssten zurück gezahlt werden!)  

Wir wehren uns daher gegen eine Verschwendung von Steuergeldern und hoffen auf eine Überprüfung der Entscheidungsfindung und die Vernunft der politischen Mandatsträger!



Per E-Mail können Sie sich ab sofort an der Unterschriftaktion unter folgender E-Mail Adresse beteiligen und das erforderliche Formular als pdf. herunterladen!

                               E-Mail: buergerinitiative-bischofsheim@gmx.net

Die örtliche und überörtliche Presse berichtet sachlich und objektiv über dieses Thema:
Link hier klicken:      http://www.main-spitze.de/region/bischofsheim/13511758.htm
Quelle: Main-Spitze       http://www.main-spitze.de/region/bischofsheim/13560384.htm


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CHRONOLOGIE


24.07.2012 Ortstermin der SPD Kreistagsfraktion und Vorstellung der Planungsabsichten des Landrats (der sich seit etlichen Jahren vorher bereits öffentlich über die Verwertung des Gelände äußerte sich in die Kommunalpolitik einmischt und die Ansiedlung eines Vollsortimenters und Öko-Marktes mit der SPD Fraktion erfolgreich verhindert mit dem Argument, dann geht der Sportplatz verloren!!) 
Die Ansiedlung und konkrete Vorstellung einer Planung eines örtlichen Architekten für das  Theodor-Heuss Geländes für einen Vollsortimenter wurde ebenfalls verhindert!

28.11.2012 Erstellung eines Planungskonzeptes der WEP Gruppe Leipzig/Frankfurt

24.04.2013 Öffentliche Vorstellung des Planungskonzeptes der WEP Planer Leipzig/Frankfurt im Bauausschuss (KUBUS) (Ziel: Baubeginn Frühjahr 2014)
April 2013 Nicht öffentliche Gespräche der Bürgermeisterin am sogenannten ("Runden Tisch") mit den Vereinen etc., 
17.04. 2013 Nicht-öffentliche Vorstellung von Neubauplänen von Diplomanden der FH Kaiserslautern Prof.Schreiner FREIE WÄHLER BISCHOFSHEIM (siehe hierzu auch Link: Lokalanzeige Bischofsheim/planerische-anregungen-buergerhaus-id10280.html 
Interessierte Bürger wurden von der Bürgermeisterin des Gebäudes verwiesen mit der Androhung, dass Sie Ihr Hausrecht wahrnehmen werde! 
Bürger Meinungen im Lokalanzeiger: hier klicken:   Bürgermeinungen: Leserbriefe-mainspitze/steg-id8417.html 

22.10.2013 Beginn Unterschriftenaktion "Bürgerbegehren gegen Abriss/Neubau Bürgerhaus.
22.10.2013 Schriftliche Information an die Bürgermeisterin über den Beginn der Unterschriftenaktion mit den rechtlichen Konsequenzen.
24.10.2013 Hochglanzbroschüre der GALB mit Stellungnahme der GALB/GRÜNE
24.10.2013 Stellungnahme der Bürgermeisterin im Wochenblick unter Verwendung von Zahlen die nicht vom Bürgerbegehren genannt werden.
26.10.2013 Hochglanzbroschüre SPD (Stampes) und Beginn einer Kampagne für das von der Partei laut STAMPES seit 10 Monaten diskutierte Konzept. Einstellung der Tagesordnung auf der Gemeinde erfolgte am 26.10.2013 nach Beginnt der Verteilung des Stampes gemäß Server Protokoll des STRATOHosts in Berlin.
29.10.2013 Erste öffentliche Vorstellung des Gesamtkonzepts in der Sitzung des Bauauschusses.
31.10.2013 Erste öffentliche Äußerung der Bürgermeisterin im Wochenblick.
31.10.2013 Stellungnahme der Bürgermeisterin im Wochenblick zum Leserbief des Bürgerbehrens während der Unterschriftenaktion unter Verwendung von Zahlen die nicht vom Bürgerbegehren genannt werden sondern vom Projektentwickler, der WEP GmbH & Co.KG
31.10.2013 Presseorgane (Lokalanzeiger, Mainzer Allgemeine Zeitung, Rüsselsheimer Echo berichten über die geplanten Massnahmen.
04.11.2013 Zweite öffentliche Vorstellung des nunmehr veränderten Konzepts durch die WEP mit geringeren Flächen und geringerer Kubatur für das Bürgerhaus. 
04.11.2013 Verwaltungsgericht stoppt die Kommunalpolitik (MAZ) Bürgerbegehren fordert Mitspracherechte!
04.11.2013 Gemeindevertreter diskutieren weiter um das Gesamtkonzept-treffen aber keine Entscheidungen da Fragen an die Bürgermeisterin ohne Antwort bleiben. Den Gemeindevertretern liegt das nunmehr neue Konzept nicht vor!
04.11.2013 Antrag des Vorsitzenden der  Gemeindevertretung Kraft (SPD) lt. MAZ vom 05.11.2013 zur Einberufung eines kurzfristigen Termins einer Bürgerversammlung am 13. November 2013 um 19 Uhr im Bürgerhaus.
05.11.2013 Gemeinde stellt erstmals auf ihrer Homepage die beiden Varianten des Büros WEP GmbH & Co., KG dar. 
13.11.2013 Bürgerversammlung aller politischen Gruppierung mit unterschiedlichen Positionspapieren. 

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DOKUMENTATION & CHRONOLOGIE


28.08.2013 Gründung Aktion Bürgerbegehren und Erstellung Blog, erstes Flugblatt
09.10.2013 1. Presseveröffentlichung der Bürgerinitiative in den regionalen Zeitungen.
13.10. 2013 Die erste Reaktion des stellvertretenden Vorsitzenden der SPD Fraktion  Bischofsheim - auf die oben genannten Fakten des "Bürgerbegehrens" wurde auf seinen Wunsch hin aus dem Netz genommen, da er seine Äußerungen als Privatmeinung bezeichnete. 

Vermutlich wird nun durch die Bürgermeisterin (SPD) zusätzlich noch weitere externes Gutachten auf Kosten der Steuerzahler erstellen lassen ohne inhaltlich auf das o.g. Bürgerbegehren eingehen zu können ( Nach dem Muster der Aktion IG STEG)! 
Ziel wird es sein - Wunsch-Zahlen zu liefern, nach dem in einem Kostenvergleich ein Neubau, - wie bestellt (aber nicht bezahlt werden kann), trotzdem beschlossen werden soll!
Auf Fakten des  Bürgerbegehrens  wird nicht eingegangen dafür werden aber Behauptungen aufgestellt, die Beweise fehlen! Die Bürgermeisterin vergisst dabei, dass es Ihre Aufgabe und die Aufgabe der Verwaltung ist alle Fakten zu prüfen - dafür wird sie von den Bürgern bezahlt und nicht von einer Partei! 
Zur Überbrückung wird in größter Eile zur Entscheidung gedrängt - nach dem Motto koste es was es wolle und bis zur Vorlage neuer sogenannter "Gutachten" wird aber erst mal die "grosse Klappe" aufgerissen nach der Methode von "vorgestern" verbunden mit Verunglimpfung anders Denkender!  In Berlin dagegen kämpfen die Genossen überzeugend um das Bürgerbegehren in die Kaoaltionsvereinbarung einzubauen!! In Bischofsheim gilt aber immer noch die Vermutung "Die Partei hat immer Recht", koste es was es wolle dafür wird die letzte Oma mobilisiert um Stimmmung zu machen - der Bürger hat zu schweigen und zu zahlen. Ist das das berühmte Demokratieverständnis der ehemaligen Volks- Partei? 
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